Gerichtlich anerkannt – DIN ISO 17024

DIN EN ISO/IEC 17024: geprüfte Kompetenz, regelmäßige Überwachung und Qualitätssicherung für sichere Immobilienentscheidungen.

DIN EN ISO/IEC 17024: Geprüfte Kompetenz für Kunden mit höchsten Qualitätsansprüchen

Wer einen Bausachverständigen beauftragt, möchte seine Immobilie, seine Investition und seine Interessen in qualifizierte Hände geben. Die beste Wahl beginnt deshalb mit nachweisbarer Fachkompetenz, einer sorgfältigen Arbeitsweise und nachvollziehbarer Qualitätssicherung. Eine akkreditierte Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 bietet dafür eine überzeugende Grundlage: Die Qualifikation des Sachverständigen wird anhand festgelegter Anforderungen unabhängig geprüft und dokumentiert.

Die besondere Bedeutung dieses Qualifikationsnachweises ist auch gerichtlich dokumentiert. Das Landgericht Hechingen hat mit Beschluss vom 19. Juli 2017, Az. 1 OH 19/15, eine Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 als einen der öffentlichen Bestellung vergleichbaren und gleichzusetzenden Sachkundenachweis eingeordnet. Diese gerichtliche Würdigung unterstreicht den hohen Stellenwert der Zertifizierung beim Nachweis sachverständiger Kompetenz.

Für Auftraggeber macht die überprüfbare Qualität den entscheidenden Unterschied. Zusätzlich wird die Zertifizierungsstelle selbst unabhängig überprüft. Diese Verbindung aus Kompetenzprüfung und Akkreditierungsaufsicht schafft eine nachvollziehbare Grundlage für Vertrauen.

Ein besonderer Qualitätsvorteil liegt in der wiederkehrenden Überwachung der sachverständigen Tätigkeit

DZertifizierungsprogramme werden ausgewählte Gutachten fachlich kontrolliert und Fortbildungsnachweise regelmäßig überprüft. Diese Verpflichtungen begleiten den Sachverständigen während der Zertifikatslaufzeit und unterstützen die dauerhafte Weiterentwicklung seiner Qualifikation. Auftraggeber profitieren von einem Verfahren, das fachliche Leistung und kontinuierliche Weiterbildung miteinander verbindet.

Auch die persönliche Zuverlässigkeit erhält besonderes Gewicht. Vorgesehene Eignungsnachweise, beispielsweise die Vorlage eines aktuellen polizeilichen Führungszeugnisses, ergänzen die Prüfung. Hinzu kommen berufliche Verpflichtungen zu Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Gewissenhaftigkeit und Vertraulichkeit. Diese Anforderungen bilden eine wichtige Grundlage für eine verantwortungsvolle Zusammenarbeit zwischen Sachverständigem und Auftraggeber.

Die Auswahl ihres Baugutachters lässt sich auf dokumentierte Qualifikation, überprüfbare Anforderungen und geregelte Qualitätssicherung stützen. 

Ein entsprechend akkreditierter personenzertifizierter Bausachverständiger ist für qualitätsbewusste Kunden eine erstklassige Wahl. Geprüfte Sachkunde, regelmäßige fachliche Überwachung und nachgewiesene Weiterbildung schaffen überzeugende Voraussetzungen für eine professionelle Begutachtung und für Entscheidungen, die auf nachvollziehbaren technischen Erkenntnissen beruhen. 

geprufter gutachter

Lassen Sie Ihr Gebäude prüfen, bevor Unsicherheit teuer wird.

Eine gute Begutachtung nimmt Druck aus der Situation. Sie zeigt, was relevant ist, was warten kann und wo schnelles Handeln sinnvoll ist.